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The new protection clauses in Articles 38 and 39 of the Accession Treaty Protection of the old member states against problems caused by the new member states / Die neuen Schutzklauseln der Artikel 38 und 39 des Beitrittsvertrages Schutz der alten Mitgliedstaaten vor Stoerungen durch die neuen Mitgliedstaaten

Authors
  • Seidel, Martin
Publication Date
Jan 01, 2004
Source
OpenGrey Repository
Keywords
Language
German
License
Unknown

Abstract

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den neuen Schutzklauseln der Beitrittsakte zum Beitrittsvertrag der EU. Zunaechst erfolgt ein Ueberblick ueber das traditionelle Schutzklauselsystem und eine Definition dessen, was eine Schutzklausel ist. Danach geht der Autor auf die Uebergangsregelungen ein, die gleichermassen wie Schutzklauseln bereits seit der Gruendung der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft ein Element des vertraglichen Gemeinschaftsrechts sind. Der naechste Abschnitt ist den Souveraenitaetsvorbehalten und Ordre-public-Klauseln gewidmet. Das vertragliche Gemeinschaftsrecht kennt so genannte Souveraenitaetsvorbehalte, beispielsweise die Regelung, wonach die Freizuegigkeit fuer Arbeitnehmer im Bereich der oeffentlichen Verwaltung nicht zur Anwendung gelangt. Es enthaelt ferner so genannte Ordre-public-Klauseln, aufgrund derer die Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer Allgemeininteressen die vier Grundfreiheiten suspendieren koennen. Im naechsten Abschnitt wird das System der Schutzklauseln des Vertrages von Rom vorgestellt. Der Autor geht auf handelspolitische Schutzklauseln, Schutzklausel bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die durch die Beitrittsvertraege neu auflebende allgemeine Schutzklausel des Artikel 226 EWG-Vertrag, die Schutzklausel des Beihilfenaufsichtsrechts des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag (ex-Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe b) und nicht wieder auflebende Schutzklauseln des Vertrages von Rom ein. Im naechsten Abschnitt werden die neuen Schutzklauseln der Beitrittsakte der Osterweiterung beleuchtet. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die beiden Schutzklauseln der Artikel 38 und 39 der Beitrittsakte vermutlich als Vorsorgemassnahme zum Schutz des Integrationsstandes vor Stoerungen durch die neuen Mitgliedstaaten nicht ausreichen. (ICD) / SIGLE / Available from Universitaet Bonn, Zentrum fuer Europaeische Integrationsforschung -ZEI-, Bonn (DE) / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische Informationsbibliothek / DE / Germany

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